HanNet e.V. - Verein zur Förderung der Datenkommunikation


Geschäftsbedingungen


Stand 16. Jan 1997

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Gebühren sind von jedem Rechner zu entrichten, der der Domain han.de angehört, von dieser Domain direkt mit Mail oder internationalen News versorgt wird oder das vom HanNet e.V. betriebene Netz in irgendeiner Form unmittelbar nutzt.

Gebührenpflichtige Rechner sind gehalten, diese Vereinbarung zu beachten und ggf. an bei ihnen angeschlossene Dritte weiterzuleiten bzw. selbige in das Netz einzubeziehen. Wer Rechner anschließt, welche offenbar unter eine oder mehrere der oben genannten Kategorien fallen, muß damit rechnen, daß deren Nutzungsvolumen von uns geschätzt und in Rechnung gestellt wird. Wer gegen diese oder die nachfolgende Regelungen vorsätzlich verstößt, kann aus dem Netz ausgeschlossen werden.

Zur Teilnahme am Netz ist eine Mitgliedschaft im Verein selbstverständlich nicht erforderlich.


§ 2 Private Nutzung

Online

UUCP

Teilnahme in der Domain han.de möglich.

Preis:

Der Preis für Fremdnetze und andere organisatorisch/ technische Sonderformen ist individuell auszuhandeln.


§ 3 gewerbliche Nutzung

Die gewerbliche Nutzung der Domain han.de ist verboten.

Als gewerbliche Nutzung des Netzes im Sinne dieses Nutzungsvertrages sind Einträge in der Signatur, in dem Map-Eintrag oder anderen veröffentlichen Texten zu betrachten, die auf eine gewerbliche Nutzung des angeschlossenen Systems oder Accounts hindeuten. Die Entscheidung über die Eingruppierung behält sich der Verein vor!


§ 6 Haftungsausschluß

Wir haften für keinerlei Schäden, die aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit selbigem entstehen. Wir haften ebenso nicht für Schäden, die durch Fehlfunktionen oder Ausfälle der von uns betriebenen oder verwalteten Rechnern herrühren.

Wir können den sicheren Betrieb des Netzes nicht garantieren!


§ 7 Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr ist monatlich im Voraus zu entrichten; Vorauszahlungen (zum Beispiel für 3 oder 6 Monate) sind problemlos möglich.

In unregelmäßigen Abständen werden via eMail Kontoauszüge versandt.

Bei Nichtzahlung kann der Verein das Vetragsverhältnis einseitig auflösen (vgl. § 1).